Zum Abschluß der Ausführungen über die Frühzeit Hörsteins sollen noch kurz die Urkunden angeführt werden, in denen unser Heimatort bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts erwähnt wird. Da man im späteren Mittelalter immer mehr dazu überging Rechtsgeschäfte schriftlich abzuschließen, nimmt die Zahl der Beurkundungen seit dem 13. Jahrhundert merklich zu. Am 28. Oktober 1247 bestätigen Konrad von Hohenlohe und die Stadt Gelnhausen, dass Arnold und Gerhard von Horste ihre Ansprüche auf Güter des Klosters Arnsburg in der Wetterau aufgegeben haben. Diese Quelle lässt den Schluß zu, dass auch in Hörstein um 1250 ein Rittergeschlecht ansässig war.
Am 5. August 1250 trägt König Wilhelm dem Aschaffenburger Vizedom Friedrich von Randenberg und seinem Bruder Heinrich Grundbesitz in Hörstein zu Lehen auf. Interessant ist dabei der Zusatz, dass diese Güter dem Reiche gehören (imperio attinentibus). Diese Stelle kann als Beleg dafür angeführt werden, dass das Freigericht ursprünglich ein Königsland war.
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Im Jahre 1252 bezeugen Schultheiß und Bürger zu Gelnhausen, dass der Ritter Konrad Sledorn und sein Sohn gleichen Namens ihren Weinberg in Hörstein (Hurste) an das Kloster Schmerlenbach bei Aschaffenburg verkauft haben. Die Tatsache, dass hier die freie Reichsstadt Gelnhausen als siegelführende und urkundende Institution auftritt, beweist einmal mehr, dass Hörstein als Bestandteil des Freigerichtes zu dieser Zeit nicht unter der Landeshoheit eines weltlichen oder geistlichen Herren stand, sondern allein dem König unterworfen war. 1267 bestätigt Erzbischof Werner von Mainz zusammen mit anderen Belehnungen, daß Graf Reinhard von Hanau ihm seine Güter in Hörstein, bestehend aus einem Hof und Weinbergen, zugewiesen hat. Nach der Mitte des 13. Jahrhunderts mehren sich auch die Nachrichten überKäufe und Schenkungen der Abtei Seligenstadt in Hörstein. 1251 schenkt der Aschaffenburger Custos Wortwin dem Kloster einen Hof, Acker und viereinhalb Morgen Weinberge in Hörstein.
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Die Untersuchungen über die Frühgeschichte Hörstein führten zu folgendem Ergebnis: Der Name Hörstein, der in den ältesten Überlieferungen als "Hurstin" oder "Hursten" erscheint, bezeichnet einen Buschwald. Der Ort selbst ist wohl fränkischen Ursprungs. Als früheste Erwähnung darf die Notiz De Hurstin" gelten, die in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts in das Seligenstädter Evangeliar nachgetragen wurde. Dagegen muss die Historizität des Berichtes über den Kauf von Weinbergen durch Abt Beringer, der bei Weinckens überliefert wird, bezweifelt werden. Im 12. Jahrhundert taucht Hörstein zweimal in Urkunden des Mainzer Peterstiftes auf. Im 13. Jahrhundert schließlich häufen sich die Urkunden über Besitzungen geistlicher und weltlicher Herren in Hörstein.
Es wäre unverantwortlich, den Abschnitt über die Frühgeschichte Hörsteins ohne einen Hinweis auf den Quellenwert der besprochenen Urkunden zu beschließen. Alle schriftlichen Zeugnisse, die bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts über Hörstein vorliegen, berühren besitzrechtliche Fragen; sie handeln von Schenkungen, Käufen und Tauschgeschäften. Manchmal lassen sich einige rechtsgeschichtlich bedeutsame Folgerungen aus dem vorliegenden Quellenmaterial ziehen. Dagegen schweigen die Urkunden völlig über die sozialen Verhältnisse; wir erfahren darüber nichts über die Größe unseres Heimatortes und die Bevölkerung, die darin lebte. Auch über die kirchliche Zugehörigkeit Hörsteins fehlen, was nicht selbstverständlich ist, bis zum Ausgang der Stauferzeit jegliche Angaben. Wenn in den ersten schriftlichen Zeugnissen die Urkunden geistlicher Herrschaften überwiegen, so vor allem auch deshalb, weil das Schriftwesen in den Klöstern und Stiften am weitesten entwickelt war und die große Masse der Bevölkerung aus Analphabeten bestand. Zudem sind alle Schriftstücke in lateinischer Sprache abgefaßt, die ja nur von Gebildeten verstanden wurde.
Für die Wirtschaftsgeschichte unseres Marktes enthalten die Quellen einen wertvollen Hinweis. Seit der Mitte des 13. Jahrhunderts mehren sich die Nachrichten über Schenkungen und Käufe von Weinbergen in Hörstein. So wird Hörstein zum Weinbauerndorf; der Weinbau, dem im mittelalterlichen Wirtschaftsgefüge eine außerordentliche Bedeutung zukam, begründet die überragende Stellung des Marktes im Freigericht, die bis weit in die Neuzeit hinein andauerte.
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